Präzise Immobilienbewertung für Ihre sichere Investition und Zukunft
Bewertungsarten
Eine professionelle und sachverständige Bewertung einer Immobilie kann in unterschiedlichen Situationen gefragt sein. Sei es im Rahmen eines Erbes, einer Schenkung, bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder einfach im Zuge eines Kaufs oder Verkaufs – wir stehen Ihnen als neutraler Immobiliengutachter zur Verfügung, um Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie zu bewerten.
Bei der Bewertung von Immobilien stehen grundsätzlich drei zentrale Verfahren zur Verfügung: das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren. Jedes dieser Verfahren hat seine eigenen Vor- und Nachteile sowie Anwendungsbereiche, die je nach den spezifischen Gegebenheiten der Immobilie und des Bewertungszwecks berücksichtigt werden sollten.
- Sachwertverfahren: Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand der Kosten für die Wiederherstellung des Sachwerts ermittelt. Dabei werden die Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung von Alter, Bauart, Ausstattung und sonstigen wertbeeinflussenden Faktoren ermittelt. Das Sachwertverfahren eignet sich vor allem für die Bewertung von selbstgenutzten Immobilien oder besonderen Objekten, deren Wert nicht primär durch Mieteinnahmen bestimmt wird.
- Vergleichswertverfahren: Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt, die ähnliche Merkmale aufweisen. Dabei werden Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung herangezogen, um den Wert der zu bewertenden Immobilie abzuleiten. Das Vergleichswertverfahren ist besonders geeignet für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und andere Immobilien, deren Wert sich gut anhand von Marktdaten ableiten lässt.
- Ertragswertverfahren: Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand der zu erwartenden Erträge aus der Immobilie ermittelt. Dieses Verfahren ist vor allem bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien relevant, da hier der Wert maßgeblich von den zu erzielenden Mieteinnahmen abhängt. Es berücksichtigt zudem die Entwicklung der Mieteinnahmen über die Zeit und den Marktzins.
Je nach Anlass der Immobilienbewertung variiert der Aufwand, der für eine Bewertung erforderlich ist. In manchen Fällen reicht ein einfaches Immobiliengutachten aus, während in anderen Fällen ein Vollgutachten benötigt wird. Ein Vollgutachten beinhaltet in der Regel eine umfassende Dokumentation der Bewertungsmethodik, eine detaillierte Beschreibung der Immobilie sowie eine Begründung des ermittelten Werts. Ein einfaches Immobiliengutachten kann hingegen eine weniger umfangreiche Dokumentation umfassen und ist oft für
informelle Zwecke ausreichend.